eigentlich gibt es ja schon Bauvorschriften, da die LTF-UL 2003 auch für die 120 kg-Dreiachser gilt:
LTF-UL 1 Anwendbarkeit
Diese Bauvorschriften sind anzuwenden auf aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge,
1. deren Abflugmasse -
a. einsitzig nicht mehr als 300 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
b. zweisitzig nicht mehr als 450 kg beträgt, zuzüglich Rettungsgerät
Anmerkung: Für das Rettungsgerät inkl. aller notwendigen Befestigungs- und Auslöseelemente dürfen
pauschal maximal 22,5 kg zum Ansatz gebracht werden.
Kein Wort der Erleichterung für 120 kg-Geräte, auch wenn sich einige Leute das wünschen.
Gruß, Jürgen